Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Antrag auf Errichtung und Betrieb von insgesamt zwei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Anröchte, An064 & An065

14.06.2024

Die Firma Energieplan Ost West GmbH & Co.KG, Graf-Zeppelin-Straße 69, 33181 Bad Wünnenberg-Haaren hat mit zwei Anträgen vom 01.02.2024, eingegangen am 01.02.2024 jeweils eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG für insgesamt zwei Windenergieanlagen (WEA10: An064 & WEA11: An065) auf den nachstehend genannten Grundstücken auf dem Gebiet der Gemeinde Anröchte-Effeln beantragt: 20240063 - WEA10: An064 - Nordex N149/5.X TCS164, Gemarkung: Effeln, Flur 4, Flurstücke 149, 150, 299; 20240062 - WEA11: An065 - Nordex N149/5.X TCS164, Gemarkung: Effeln, Flur 4, Flurstücke 311, 312, 137; Gegenstand der Anträge ist die Errichtung und der Betrieb von insgesamt zwei Windenergieanlagen (An064 & An065) des Anlagenherstellers Nordex vom Typ N149/5.X TCS164 mit einem Rotordurchmesser von 149,1 m, einer Nennleistung von 5.700 kW, einer Nabenhöhe von 164,0 m und einer Gesamthöhe von 238,5 m. Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und den Bestimmungen des BImSchG bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Die beantragten Anlagen fällt aufgrund der kumulierenden Wirkung § 10 UVPG mit mehr als 2 weiteren Windenergieanlagen im Windpark „Effeln-Nord“ unter die Vorprüfungspflicht des UVPG. Der Antragsteller hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Der Kreis Soest als zuständige Behörde erachtet dies aufgrund potentieller Umweltauswirkungen als zweckmäßig, daher kann die Vorprüfung entfallen und es wird direkt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Erläuterung zur digitalen Auslage: Die Antragstellerin hat die o. g. geplanten 2 Windenergieanlagen (An064 & An065) einzeln für jeden Anlagenstandort bei der Kreisverwaltung Soest beantragt. Anzumerken sei an dieser Stelle, dass die Antragsunterlagen und sämtliche Gutachten die beantragten 2 Windenergieanlagen zusammen betrachten. Lediglich die standortbezogenen Unterlagen d. h. Lage- und Zuwegungspläne unterscheiden sich in den Antragsinhalten der beantragten 2 Windenergieanlagen. Um die Einsichtnahme der Antragsunterlagen für die Öffentlichkeit übersichtlich zu gestalten, wurden die Unterlagen in doppelter Ausführung hier nicht beigefügt, d. h. inhaltsgleichen Unterlagen wie z. B. die Kurzbeschreibung. Die standortbezogenen Planunterlagen wurden für die zwei Anlagenstandorte übersichtlich mit der entsprechenden Bezeichnung betitelt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von insgesamt einer Windenergieanlage auf dem Gebiet der Gemeinde Anröchte - Effeln (Gemarkung Effeln, Flur 3, Flurstück 214), Az.: 20230461

14.06.2024

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Firma Papageno eneuerbare Energien GmbH, Schultenortstraße 49 in 48477 Hörstel hat mit einem Antrag vom 29.06.2023, eingegangen am 05.07.2023 eine Genehmigung gem. § 16b BImSchG für eine Windenergieanlage (WEA 1: An019) auf dem nachstehend genannten Grundstück auf dem Gebiet der Gemeinde Anröchte beantragt: Gemarkung: Effeln, Flur: 3, Flurstück: 214 Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA 1: An019) Enercon E-82 E2 mit je einem Rotordurchmesser von 82,00 m, einer Nennleistung von 2.300 kW, einer Nabenhöhe von 138,38 m und einer Gesamthöhe von 179,38 m. Das Antragsverfahren erstreckt sich auf den Ersatz / Rückbau von insgesamt einer bestehender Windenergieanlage vom Typ Tacke TW 600e mit 600 kW (Gemarkung: Effeln, Flur: 3, Flurstück: 213). Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und den Bestimmungen des BImSchG bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Die beantragte Anlage fällt aufgrund der kumulierenden Wirkung § 10 UVPG mit mehr als 2 weiteren Windenergieanlagen in der Konzentrationszone „Effeln-Nord“ unter die Vorprüfungspflicht des UVPG. Der Antragsteller hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Der Kreis Soest als zuständige Behörde erachtet dies aufgrund potentieller Umweltauswirkungen als zweckmäßig, daher kann die Vorprüfung entfallen und es wird direkt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der 9. BImSchV (9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 16b Abs. 5 BImSchG soll auf einen Erörterungstermin verzichtet werden, wenn nicht der Antragsteller diesen beantragt. Dies ist in dem Verfahren nicht geschehen, insofern wird auf einen Erörterungstermin verzichtet. Gemäß § 16b Abs. 6 findet auf Genehmigungsverfahren im Sinne von Absatz 1 für das Repowering von bis zu 19 Windenergieanlagen § 19 BImSchG Anwendung. Da der Antragsteller eine freiwillige UVP gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt hat, ist ein förmliches Genehmigungsverfahren durchzuführen und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen im Antragsverfahren unter Beteiligung der Fachbehörden gewertet. Auf die für die Beteiligung der Öffentlichkeit maßgebenden Vorschriften (Bundes-Immissionsschutzgesetz, 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) wird hingewiesen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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