Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb einer Rohrleitung zum Befördern von Wasser aus dem Main (Entnahmestelle bei Main-km.: 84,200) zur Betriebsstätte Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg (Wasserfernleitung) sowie Errichtung und Betrieb einer neuen Abwasserleitung von der Betriebsstätte Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg zur bestehenden Einleitungsstelle bei Main-km.: 84,135

10.06.2024

Die DS Smith Paper Deutschland GmbH hat bei der Stadt Aschaffenburg – Amt für Stadtplanung und Klimamanagement einen Antrag auf Planfeststellung zur Errichtung und Betrieb einer Rohrleitung zum Befördern von Wasser aus dem Main (Entnahmestelle bei Main-km.: 84,200) zur Betriebsstätte Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg sowie die Errichtung und den Betrieb einer neuen Abwasserleitung von der Betriebsstätte Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg zur bestehenden Einleitungsstelle (Main-km.: 84,135) gestellt. Die beiden Rohrleitungen, deren Errichtung beantragt wurde, können jeweils sowohl zur Förderung von Wasser aus dem Main, als auch für Abwasser genutzt werden. Diese Rohrleitungen stellen sog. Wasserfernleitungen i. S. d. Nr. 19.8.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) dar, da sie eine Länge von mehr als 2 km aufweisen und sich über zwei Gemeindegebiete erstrecken (kreisfreie Stadt Aschaffenburg und Gemeinde Mainaschaff im Landkreis Aschaffenburg). Für die Errichtung und den Betrieb der Wasserfernleitungen bedarf es einer Planfeststellung gemäß § 65 Abs. 1 UVPG, da für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Auch wenn für das Vorhaben gemäß der Nr. 19.8.2 der Anlage 1 zum UVPG grds. eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG erforderlich war, so hat die Fa. DS Smith eine freiwillige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach § 7 Abs. 3 UVPG beantragt und die Stadt Aschaffenburg dies als zweckmäßig erachtet. Die UVP wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens über die Errichtung und den Betrieb der Fernleitung zur Wasserversorgung wird auch über die Errichtung und den Betrieb der Abwasserleitung entschieden.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Zulassungsverfahren

„Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Gasen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von >3to bis 30to“

10.06.2024

Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Gasen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von >3to bis 30to in Altleiningen, Talstraße 2; Fa. Dradura Die Firma Dradura, Talstraße 2 in 67317 Altleiningen, stellte bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim als zuständige Untere Immissionsschutzbehörde Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 10, 19 Bundesimmissionsschutz-gesetz - BImSchG auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Gasen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von >3to bis 30to in Altleiningen. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein immissionsschutzrechtliches Verfahren für das gemäß § 7 Abs. 2 i.V. mit Nr. 9.1.1.3 der Anlage 1 des Umweltverträglichkeitsgesetzes - UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim, gibt als die für das Genehmigungsverfahren zuständige Untere Immissionsschutzbehörde bekannt, dass für das Vorhaben nach der standortbezogenen Vorprüfung ergab, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung be-steht. Die überschlägige Prüfung hat ergeben, dass keine erhebliche bzw. nachteilige Um-weltauswirkungen auf die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes berührt werden. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG). Bad Dürkheim, den 22.4.2024 Kreisverwaltung Bad Dürkheim In Vertretung Gez. Unterschrift Sven Hoffmann Kreisbeigeordneter

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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