Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren zum Antrag der Firma Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG

20.06.2024

Die Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG, Moorblick 1, 23824 Tensfeld, plant in dem Bereich „Unter Grenzberg“ an der L 68 in der Gemeinde Tensfeld die Erweiterung der Abbauflächen für die Gewinnung von Kiessand sowie die Änderung des Nassabbaus. Anstatt des Nassabbaus mit nachfolgender Verfüllung mit grubeneigenem Feinmaterial wird der Nassabbau mit Verbleib offener Wasserfläche nach Beendigung des Rohstoffabbaus beantragt. Gleichzeitig wird für eine Fläche an der K 52 teilweise die Verfüllung mit unbelastetem Fremdboden statt der bisher vorgesehenen Auffüllung mit grubeneigenem Material beantragt. Zudem sind Abweichungen von der planfestgestellten abschließenden Gestaltung vorgesehen. Die Antragsfläche des vorliegenden Antrags umfasst die Flurstücke 3, 4, 5, 6, 9, 10/2, 12, 13, 14/3, 15/1, 97, 98/3, 98/4, 107/14 und teilweise 96/4 der Flur 1 sowie die Flurstücke 55, 120, 122, 128, 129, 130 und teilweise 42/1, 46/1, 50/1, 64, 85/47, 93/54, 126 der Flur 2 sowie die Flurstücke 5/8, 11/2, 12/12 und teilweise 92/1 der Flur 5 der Gemeinde und Gemarkung Tensfeld. Über den Antrag wird gemäß § 68 Abs. 1 WHG in einem Planfeststellungsverfahren entschieden. Zuständige Planfeststellungsbehörde ist die untere Wasserbehörde des Kreises Segeberg. Die Antragstellerin beantragt für das Änderungsvorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

WEA Neubukow VIII Repowering

19.06.2024

Die Windpark Neubukow GmbH & Co. Betriebs-KG (Seestraße 71a, 18211 Börgerende) plant ein Repowering von bestehenden Windenergieanlagen (WEA) im Vorranggebiet für WEA Neubukow (22). Dabei sollen vier vorhandene WEA vom Typ Enercon E82 E4, welche teilweise außerhalb des Vorranggebietes liegen, durch insgesamt vier WEA ersetzt werden. Die Standorte der geplanten WEA befinden sich auf dem Gemeindegebiet der Stadt Neubukow (Gemarkung Buschmühlen, Flur 1, Flurstücke 157, 163 161/2 sowie 167/2). Geplant sind vier WEA des Typs Vestas V150 mit einer Nennleistung von 5,6 MW, einer Nabenhöhe von 125,0 m und einer Gesamthöhe von 200,0 m.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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