Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

380-kV-Ltg CCM PFA 4

23.05.2024

Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth (Vorhabenträgerin) hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 i.V.m. Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Cloppenburg, Lastrup, Essen (Oldenburg), Borg, Emstek, Großenkneten und Cappeln beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst zwei Maßnahmen: Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist die Übertragungsnetzbetreiberin Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen den Umspannwerken Conneforde und dem neu zu errichtenden Umspannwerk in Merzen. Der Lückenschluss dient der - Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung, - der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und - dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am Umspannwerk Garrel_Ost. Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 96 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 96 km teilen sich auf ca. 77 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 4. Dieser beinhaltet den Neubau der 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen vom Umspannwerk Cappeln_West (Gemeinde Cappeln) bis zur Landkreisgrenze der Landkreise Cloppenburg und Osnabrück, südlich von Essen (Oldb.) mit der Leitungsnummer LH-14-326. Es werden 49 neue Masten gebaut. Diese werden vollständig im Landkreis Cloppenburg errichtet und verlaufen durch die Gemeinden Cappeln, Stadt Cloppenburg, Lastrup und Essen (Oldenburg). Darüber hinaus befinden sich vom Mast 46 eine Seilzugfläche, eine Abspannfläche und eine temporäre Zuwegung im Landkreis Osnabrück, Gemeinde Menslage. Die Gesamtlänge des Planfeststellungsabschnitts beträgt ca. 19 km.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Zulassungsverfahren

Neubau Hochwasserrückhaltebecken Draisdorfer Bach in Chemnitz, OT Draisdorf

23.05.2024

Auf Antrag der Stadt Chemnitz, Tiefbauamt, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz vom 5. Februar 2019 wird unter dem Geschäftszeichen C46-0522/1009 ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Absatz 1 und § 70 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 83 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) und den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens in der Ortslage Draisdorf der Stadt Chemnitz mit einem Stauvolumen von ca. 5.600 m³. Das Hochwasserrückhaltebecken soll als grünes Becken im Hauptschluss des Draisdorfer Baches oberhalb der Reitplätze an der Straße „An der Hole“ ausgebildet werden. Des Weiteren ist die Ertüchtigung des vorhandenen Weges entlang der Reitplätze sowie die Umverlegung und Neuerrichtung im Bereich des Dammbauwerkes vorgesehen. Die bauzeitliche Zufahrt zum Dammbauwerk erfolgt über eine anzulegende Baustraße von der Straße „An der Hole“ aus entlang des rechten Ufers des Draisdorfer Baches. Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben ist außerdem unterstrom des Beckenstandortes der Ersatzneubau einer Fußgängerbrücke in Höhe der Reitplätze geplant. Zur Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe sind die Sanierung von drei Kleingewässern im Glösaer Wald (Flurstücke Nr. 541/1 und 555, Gemarkung Ebersdorf) und die Anlage einer Feldhecke in der Rotluffer Feldflur (Flurstück Nr. 323, Gemarkung Rottluff) vorgesehen. Im Rahmen der Tektur wurden zunächst die bei der wasserbaufachlichen Prüfung festgestellten Unstimmigkeiten korrigiert. Hierfür ist unter anderem auf eine Veränderung der zugrundeliegenden Niederschlagsdaten und auf die veränderte Einstufung des Hochwasserrückhaltebeckens als kleines Becken eingegangen worden. Außerdem sind der Planung veränderte Speicherbemessungen und der Statikbericht eines Prüfingenieurs für Standsicherheit, Fachrichtung Massivbau, hinzugefügt worden. Außerdem ist das Bauwerksverzeichnis hinsichtlich der Versorgungsleitungen und sonstigen Anlageteile ergänzt worden. Darüber hinaus sind Ausführungen zu der Notwendigkeit des Ersatzneubaus des Brückenbauwerkes (BW 8) ergänzt und in die Planunterlage eingearbeitet worden. Die Umweltplanung ist hinsichtlich der Ersatzmaßnahmen E1 und E3 erweitert und ergänzt worden. Die ursprünglich zu der Ersatzmaßnahme E1 eingereichten Unterlagen genügten den Anforderungen an eine beurteilungsfähige Planunterlage nicht. Um die hierfür notwendige Planungsqualität zu gewährleisten, ist der Unterlage eine ausführliche Genehmigungsplanung für die Ersatzmaßnahme E1 neu hinzugefügt worden. Die Ersatzmaßnahme E3 ist hinsichtlich der abzulösenden Flächen aus einer bereits durch ein anderes Vorhaben bestehenden Kompensationsmaßnahme erweitert worden.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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