Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Bürgerwind Hilgenböcken GmbH & Co. KG zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage vom Typ Vestas V172-7-2 in Dorsten

11.06.2024

Die Bürgerwind Hilgenböcken GmbH & Co. KG, Lippramsdorfer Straße 550, 46286 Dorsten, hat mit Antrag vom 21.11.2023 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) vom Typ Vestas V172-7.2, Gesamthöhe 261 m, Nabenhöhe 175 m, Rotordurchmesser 172 m, Nennleistung 7.200 kW in 46286 Dorsten, Gemarkung: Lem- beck, Flur: 16 Flurstück: 234 beantragt. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Die Bürgerwind Hilgenböcken GmbH & Co. KG hat gemäß § 7 Abs. 3 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Das Genehmigungsverfahren ist daher im förmlichen Genehmigungsverfahren gem. § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Recklinghausen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

BOREAS Energie GmbH - Errichtung und Betrieb von 4 WEA im bestehenden Windfeld „Schermen“

11.06.2024

Die Firma Boreas Energie GmbH, Moritzburger Weg 67 in 01109 Dresden, hat einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Neugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 4 Windenergieanlagen (WEA) im bestehenden Windfeld „Schermen“ gestellt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Errichtung und den Betrieb von 4 WEA des Typs Vestas V150 mit einer Gesamthöhe von 241 m (Nabenhöhe 166 m, Rotordurchmesser 150 m) und einer Nennleistung von jeweils 4,2 MW auf den Grundstücken in der Gemarkung Schermen, Flur 3, Flurstücke 10024 und 10019 sowie in der Gemarkung Pietzpuhl, Flur 1, Flurstücke 10018 und 10033. Dieses Vorhaben bedarf nach § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV, der Genehmigung durch die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Jerichower Land. Gleichzeitig handelt es sich um ein UVP-pflichtiges Vorhaben gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 im Zusammenhang mit dem § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 der Anlage 1 zum UVPG. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbständiger Teil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Die Inbetriebnahme der Anlagen erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal 2021, sofern die beantragte Genehmigung erteilt wird.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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