Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Landschaftsplan Untere Apfelstädt - Drei Gleichen

03.06.2024

Der Landschaftsplan „Untere Apfelstädt – Drei Gleichen“ wurde durch das Landratsamt Gotha als zuständige untere Naturschutzbehörde fortgeschrieben. Der Landschaftsplan mit dem ursprünglichen Titel „Teilraum Neudietendorf“ wurde im Jahr 1996 erstmals erstellt. Die Fortschreibung betrifft das Gebiet der Landgemeinden „Drei Gleichen“ und „Nesse-Apfelstädt“ und erfolgt als sachlicher Teilplan zur Aktualisierung relevanter Schutzgüter und Themen. Der Landschaftsplan besteht aus einem Text- und einem Kartenteil. Der Textteil gliedert sich in eine Bestandserfassung und -bewertung sowie eine Ziel- und Maßnahmenkonzeption. Die Bestandserfassung und -bewertung beinhaltet eine Charakterisierung des Planungsraumes, eine Bewertung des gegenwärtigen Zustandes und der Funktionsfähigkeit von Natur und Landschaft sowie voraussichtlicher Änderungen. In der Zielkonzeption werden die bestehenden und potenziellen Konflikte zwischen Schutz und Nutzung von Natur und Landschaft analysiert. Für die ausgewiesenen Schutzgebiete in Geltungsbereich des Landschaftsplanes werden erforderliche Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen abgeleitet. Weiterhin finden sich Vorschläge für weitere Unterschutzstellungen von Teilen von Natur und Landschaft wieder. Das Maßnahmenkonzept beinhaltet Maßnahmen für im Planungsraum vorkommende Arten und Lebensgemeinschaften, zur Entwicklung des Biotopverbundes, für den Boden, das Wasser, das Klima und das Landschaftsbild sowie eine Übersicht für bestehende Förderinstrumente. Für die vielfältigen Nutzungsformen im Planungsraum werden Anforderungen, Ziele und Maßnahmen formuliert, die es umzusetzen gilt, um Naturschutz und Nutzungsformen in Einklang zu bringen. Für den Landschaftsplan war eine Strategische Umweltprüfung nach Anlage 2 zum Thüringer Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (ThürUVPG) durchzuführen. Der Umweltbericht mit den Ergebnissen der Umweltprüfung ist in den Plan integriert. Ein separater Umweltbericht war nicht erforderlich. Die Auslegung des o.g. Landschaftsplans erfolgt gemäß § 11 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit §§ 3 Abs. 3, 4 Abs. 2 des Thüringer Naturschutzgesetzes nach den Vorschriften des § 3 ThürUVPG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung. Der Entwurf der Fortschreibung des Landschaftsplans „Untere Apfelstädt – Drei Gleichen“ mit integriertem Umweltbericht sowie weiteren zweckdienlichen Unterlagen liegt vom 03. Juni 2024 bis einschließlich 02. Juli 2024 im Landratsamt Gotha, Außenstelle Umweltamt, Waltershäuser Straße 136, 99867 Gotha im Sekretariat (Raum 3.18) während der allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes öffentlich aus. Um eine vorherige Terminvereinbarung zur Einsichtnahme wird gebeten. Zusätzlich sind die Auslegungsunterlagen auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-gotha.de) und im UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) im o.g. Zeitraum einzusehen. Die betroffene Öffentlichkeit kann sich bis einschließlich 02. August 2024 schriftlich (an Landratsamt Gotha, Umweltamt - untere Naturschutzbehörde, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha) oder während der Auslegungsfrist zur Niederschrift bei der unteren Naturschutzbehörde (Besucheradresse: Landratsamt Gotha, Außenstelle Umweltamt, Waltershäuser Straße 136, 99867 Gotha) äußern.

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Genehmigung zur Errichtung und zum Betzrieb von 2 Windkraftanlagen im Windpark Reinstedt/Ermsleben (Reinstedt Nord)

03.06.2024

Die JUWI GmbH, Energie-Allee1, 55286 Wörrstadt beantragte beim Landkreis Harz als zuständige Behörde die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windenergieanlagen des Typs Vestas V 162 mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Gesamthöhe von 250 m in der Gemarkung Reinstedt, Flur 8, Flurstück 13 und Flurstück 15. Die installierte Nennleistung jeder Windkraftanlage beträgt 6,2 MW. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage gemäß Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV – Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen). Der Vorhabenträger hat auf Grundlage des § 7 Abs. 3 UVPG die freiwillige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Landkreis Harz hat dies als zweckmäßig erachtet. Somit ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1c) der 4. BImSchV das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbständiger Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Die Inbetriebnahme der 2 beantragten Windkraftanlagen ist laut Genehmigungsantrag im Januar 2026 vorgesehen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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