Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Rheinischen Baustoffwerke GmbH, 41517 Grevenbroich, haben einen Vorbescheid gemäß § 5 Abgrabungsgesetz für die Erweiterung des bestehenden Kieswerks in Kerpen-Buir im Rhein-Erft-Kreis um die Flurstücke in der Stadt Kerpen, Gemarkung Buir, Flur 5, Flurstücke 17, 21, 22, 23, 24, 25, 77 tlw., 80, 81, 82, sowie Gemarkung Manheim, Flur 11, Flurstücke 191, 320 tlw. beantragt. Der vorliegende Vorbescheidsantrag beschränkt sich auf die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung gemäß § 35 Absatz 3 Sätze 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) und darauf, dass es den Darstellungen des Flächennutzungsplans und eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzes, gemäß § 35 Absatz 3 Nrn. 1 und 2 BauGB nicht widerspricht. Die Erweiterung umfasst eine Fläche von ungefähr 7 ha mit einem Gesamtauskiesungsvolumen von 793.630 m³, die Gewinnung der Sande und Kiese soll über einen geschätzten Zeitraum von 2 Jahre und zwei Monate durchgeführt werden. Mit einer Vorhabensfläche von 7 ha unterliegt der Antrag gemäß dem „Gesetz über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung – UVPG“ i.V.m. dem „Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Nordrhein-Westfalen – Landesumweltverträglichkeitsprüfungsgesetz – UVPG NRW“ der Erfordernis zur Durchführung einer „standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls“ auf Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hin (UVPG NRW, Anlage 1, Ziffer 10c).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Rhein-Erft-Kreis
Amt für technischen Umweltschutz
vom Felde, Markus, Herr
Willy-Brandt-Platz 1
50126
Bergheim
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | markus.vom.felde@rhein-erft-kreis.de |
Telefon: | 02271/83-17011 |
Fax: | 02271/83-27010 |
URL: | https://www.rhein-erft-kreis.de |
Datum der Entscheidung
09.05.2025