Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Datum vom 12.05.2025 wurde der Verbandsgemeinde Montabaur, Verbandsgemeindewerke Montabaur , Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus den vorhandenen Brunnen Br. "Niessling", WFG-Nr. 303 017 420, Br. "Steinrausch", WFG-Nr. 303 017 531 und Br. "Kadenbach", WFG-Nr.: 303 017 318, erteilt. Für die Benutzung des Brunnens "Steinrausch" ist gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 13.3.2 UVPG, bei Vorhaben mit einer Größe oder Leistung ab 100.000 m³ eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht in Bezug auf die Schutzkriterien gem. Anlage 3 UVPG durchzuführen. Diese allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat und somit in der Folge die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls nicht erforderlich ist. Bereits im vorherigen Erlaubnisverfahren von 29.06.1994 konnten keine nachteiligen Auswirkungen ermittelt werden, so dass im aktuellen Erlaubnisverfahren keine Verschlechterung zu erwarten ist. Dies wurde gem. § 5 Abs. 2 UVGP durch die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur in der Ausgabe Nr. 17 vom 25.04.2025 veröffentlicht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur
Kirchstraße 45
56410
Montabaur
Postfach Montabaur
1227 Montabaur
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | poststelle33@sgdnord.rlp.de |
Telefon: | 02602 - 152 - 0 |
Fax: | 02602 - 152 - 4100 |
URL: | https://sgdnord.rlp.de/ |
Datum der Entscheidung
12.05.2025