Allgemeine Vorhabenbeschreibung
In der Unternehmensflurbereinigung Hochwasserschutz (HWS) Dresden-Gohlis stellt die Teilnehmergemeinschaft HWS Dresden-Gohlis mit Sitz bei der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Geodaten und Kataster, Abteilung Bodenordnung, Ammonstraße 74, 01067 Dresden, den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der aktuellen Fassung (Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG) auf. Dieser wurde am 12. Juni 2023 durch die Landeshauptstadt Dresden, obere Flurbereinigungsbehörde genehmigt. Hier vorliegend ist die 1. Änderung des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG. Im Rahmen der Feststellung des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG wird auch über die Umweltverträglichkeit der Planungen entschieden. Kurzbeschreibung der Planung der 1. Änderung: Der Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG wird mit der 1. Änderung um rechtliche Regelungen im Zusammenhang mit dem Deichschutzstreifen ergänzt. Konkret, fast ausschließlich landseitig der Hochwasserschutzanlage, werden Ausnahmen von den Verboten der § 81 Absatz 3 Sächsisches Wassergesetz geregelt. So werden beispielsweise landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzungen oder auch Zäune im Deichschutzstreifen zugelassen. Diese rechtlichen Regelungen sind in engster Abstimmung mit den für den Hochwasserschutz zuständigen Behörden entwickelt worden. Die Maßnahmen des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG in der Gestalt der Genehmigung vom 12. Juni 2023 bleiben von der 1. Änderung unberührt. Die Wegerückbauten sind bereits durchgeführt. Zur Einsicht in die Unterlagen bitten wir um telefonische Terminvereinbarung.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Dresden
Obere Flurbereinigungsbehörde
Dresden
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | flurbereinigung@dresden.de |
Telefon: | (03 51) 4 88 39 21 |
URL: | https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Flurbereinigung.php |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
12.05.2025