Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Schlun Umwelt GmbH & Co. KG stellt mit Schreiben vom 06.06.2025 einen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides gem. § 5 Abgrabungsgesetz. Der Antrag wurde nur hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand gestellt. Nach § 29 Abs. 1 UVPG hat sich in Verfahren zur Vorbereitung eines Vorbescheides die Umweltverträglichkeitsprüfung vorläufig auf die nach dem jeweiligen Planungsstand erkennbaren Umweltauswirkungen des Gesamtvorhabens zu erstrecken. Gem. §§ 5 und 9 Abs. 2,3 und 11 Abs. 3 Nr. 2 UVPG in Verbindung mit Nr. 10. b) der Anlage 1 zu § 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) ist für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Heinsberg
Abgrabungsbehörde A61
Valkenburger Straße 45
52525
Heinsberg
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | reiner.frenken@kreis-heinsberg.de |
Telefon: | 02452-136128 |
Fax: | 02452-136195 |
URL: | www.kreis-heinsberg.de |
Datum der Entscheidung
26.06.2025