Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Schlun Umwelt GmbH & Co. KG stellt mit Schreiben vom 06.06.2025 einen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides gem. § 5 Abgrabungsgesetz. Der Antrag wurde nur hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand gestellt. Nach § 29 Abs. 1 UVPG hat sich in Verfahren zur Vorbereitung eines Vorbescheides die Umweltverträglichkeitsprüfung vorläufig auf die nach dem jeweiligen Planungsstand erkennbaren Umweltauswirkungen des Gesamtvorhabens zu erstrecken. Gem. §§ 5 und 9 Abs. 2,3 und 11 Abs. 3 Nr. 2 UVPG in Verbindung mit Nr. 10. b) der Anlage 1 zu § 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) ist für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen.

UVP-Kategorie

Bauvorhaben, Fremdenverkehr, Freizeit, ohne Bebauungsplan

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Heinsberg
Abgrabungsbehörde A61

Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: reiner.frenken@kreis-heinsberg.de
Telefon: 02452-136128
Fax: 02452-136195
URL: www.kreis-heinsberg.de

Datum der Entscheidung

26.06.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe UVP Portal ( Bekanntgabe UVP Portal.pdf )