Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 13. Dezember 2022 beantragte die Landestalsperrenverwaltung des Frei-staates Sachsen, Betrieb Spree/Neiße gemäß § 5 Abs. 1 UVPG die Feststellung, ob für die Vor-zugsvariante des vorliegenden Vorhabens gemäß § 7 Abs. 1 UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Vorzugsvariante sieht vor, dass Schusswehr Pethau vollständig zurückzubauen und ein einheitliches und für aquatische Organismen passierbares Längsgefälle herzustellen. Im Zusammenhang mit dem Rückbau muss der Abfluss des Burgmühlgrabens, der derzeitig aus dem Oberwasser der Wehranlage gespeist wird, sichergestellt werden, da der Rückbau mit dem lokalen Absinken des Wasserspiegels verbunden ist. Es ist vorgesehen, den Mühlgraben, der etwa 100 m oberhalb der Wehranlage linksseitig in die Mandau mündet mit dem Burgmühlgraben zu verbinden und somit den dauerhaften Abfluss zu gewährleisten. Das Vorhaben Rückbau des Schusswehres Pethau in der Mandau in Zittau/Pethau am Abzweig des Burgmühlgrabens Teilobjekt 1: Rückbau des Schusswehres Pethau und Herstellung des Verbindungsgrabens zwischen Mühlgraben und Burgmühlgraben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Dresden
Abteilung 4 - Umweltschutz
Referat 46DD
Stauffenbergallee 2
01099
Dresden
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | post@lds.sachsen.de |
Telefon: | 0351 825-4001 |
Fax: | 0351 825-9999 |
Datum der Entscheidung
29.03.2023