Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das AK Oberhausen bildet die Verknüpfung der Autobahnen A2, A3 und der A516 im bestehenden Straßennetz nördlich des Stadtkerns Oberhausen. Das Planfeststellungsverfahren beinhaltet im Wesentlichen den Um- und Ausbau des AK Oberhausen in Form einer direkten/ halbdirekten Verbindung der Fahrbeziehung West – Nord, also aus Richtung Köln kommend und in Richtung Arnheim fahrend. Die Verbindung soll als halbdirekt geführte Rampe über die A3 (westlich des AK Oberhausen) und unter der A3 (nördlich des AK Oberhausen) als sogenannter Über- und Unterflieger ausgeführt werden. Weiterhin ist vorgesehen, die A3 zwischen dem AK Oberhausen und der AS Dinslaken 6-streifig (vormals 4-streifig) auszubauen. Zudem ist die 4-streifige Erweiterung der Richtungsfahrbahnen der A2 (in Fahrtrichtung Köln und Hannover) zwischen dem AK Oberhausen und der AS Oberhausen-Königshardt geplant. Die Maßnahme, einschließlich aller Folgemaßnahmen, befindet sich auf dem Gebiet der Städte Oberhausen, Gemarkung Sterkrade, Sterkrade-Nord und Osterfeld, der Stadt Dinslaken, Gemarkung Hiesfeld und der Gemeinde Hünxe, Gemarkung Bruckhausen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Köln
Dezernat 25 - Planfeststellungsverfahren Straße
Tippelt, Sabrina, Frau
Zeughausstrasse 2-10
50667
Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | ak-oberhausen@bezreg-koeln.nrw.de |
Telefon: | +49(0)221-147-3447 |
Fax: | +49(0)221-147-2890 |
URL: | https://www.bezreg-koeln.nrw.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
22.06.2020 - 21.07.2020