Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) mit Sitz in Neubrandenburg beabsichtigt das Vorhaben „Tollense - Altarmanschluss im Bereich Wehr Osten“ in der Gemeinde Siedenbrünzow, Gemarkung Vanselow, in der Gemeinde Utzedel, Gemarkung Roidin, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sowie in der Gemeinde Kruckow, Gemarkung Osten, Landkreis Vorpommern-Greifswald, durchzuführen. Hierzu wurde ein entsprechender Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) gestellt. Der Fluss Tollense stellt ein nach der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik-Europäische Wasserrahmenrichtlinie- EG-WRRL (ABl. L 327 vom 22. Dezember 2000, S. 1) berichtspflichtiges Gewässer dar. Der betroffene Abschnitt ist Teil des Wasserkörpers UTOL-0100 (Wasserkörper-Name: Tollense, Flussgebietseinheit: Warnow/Peene, Planungseinheit: Peene). Das Vorhabengebiet liegt rd. 10 km südöstlich der Stadt Demmin. Das Plangebiet umfasst den Bereich nördlich des Wehrs Osten zwischen Tollense und den unmittelbar angrenzenden Waldgebieten „Vanselower Holz“ und „Ostener Holz“. Das geplante Bauvorhaben dient dem Wiederanschluss des Altarms an die Tollense und der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit einschließlich der Schaffung von Gewässerstrukturen und Habitaten. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: Abbrucharbeiten - Demontage der Betonrohrleitung DN 500 mit einlaufseitigem Stau im Mündungsbereich - Entfernung des vorhandenen Steinriegels im Einlaufbereich des Umgehungsgerinnes - Rückbau des Spundwandkastens Einlaufbauwerk - Neugestaltung des Einlaufbauwerks, Herstellung Spundwand, Vorsehen eines fischpassierbaren Bereiches, Sicherung einer ökologisch durchgängigen Sohle Grabenneubau - Anschluss des Umgehungsgerinne an den Graben 3/0/0/73, Öffnung eines 60 m langen verfüllten Abschnitts aus den 70-er Jahren - Schaffung von Prall-und Gleithängen Anpassung vorhandener Gewässerabschnitte - Nutzung der vorhandenen Gewässerabschnitte des Ober-und Unterlaufes des neuen Hauptgerinnes der Tollense - Anpassung, Profilierung von Böschungen, Vorsehen von Prallhängen mit steilen Böschungsneigungen und Gleithängen mit flachen Böschungsneigungen - Entschlammung des unteren Abschnittes des Hauptgerinnes, um eine Anpassung der Gewässersohlhöhe zu erreichen - Aufweitung des derzeitigen Grabenprofils, Erweiterung der der derzeitigen Sohle auf 6 m Strukturverbessernde Maßnahmen - Einbau von Strömungslenkern und Strukturelementen in den neu angelegten Gewässerlauf zur weiteren Profilentwicklung sowie zur Schaffung von geeigneten Habitatstrukturen Gewässerrandstreifen - Ausweisung/ Anlage eines nutzungsfreien Gewässerrandstreifens Das LUNG als zuständige Behörde für Planfeststellungen oder – genehmigungen nach § 68 Absatz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254), hat eine allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.1 Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), durchgeführt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG)

Goldberger Straße 12 b
18273 Güstrow
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lung.mv-regierung.de

Datum der Entscheidung

02.06.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

AmtsBl_MV_AAz_2020_S_193 ( AmtsBl_MV_AAz_2020_S_193.pdf )
Bekanntgabe_Jarmener_Informationsblatt__2020_06_18_Nummer_06 ( Bekanntgabe_Jarmener_Informationsblatt__2020_06_18_Nummer_06.pdf )