Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma AUDI AG hat mit Schreiben vom 28.01.2019 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung des Automobilwerkes am Standort Ingolstadt durch die Erweiterung und den Umbau der Kälte- und Kühlturmzentrale (Gebäude N51) beantragt. Im Zuge des Änderungsvorhabens sollen zum einen die zwei in der Kältezentrale vorhandenen Kältemaschinen mit einer Leistung von je 1,5 MW um drei weitere Kältemaschinen mit einer Leistung von je 1,5 MW ergänzt werden, so dass in Summe zukünftig fünf Kältemaschinen mit insgesamt 7,5 MW Kälteleistung zur Verfügung stehen. Zum anderen wird dadurch eine Veränderung der Rückkühlung dieser Kältemaschinen erforderlich. Aus diesem Grund werden drei an der Nordseite des Gebäudes N51 befindliche Kühltürme (Typ GEA) und zwei auf dem Penthaus des Gebäudes N51 bestehende Kühltürme (Typ Gohl) zurückgebaut. Zum Ausgleich der fünf rückgebauten Kühltürme werden drei neue Kühltürme mit einer höheren Leistung (2 Stück je 4,9 MW, 1 Stück je 2,05 MW) errichtet, so dass die Rückkühlleistung von derzeit 5,58 MW auf 11,85 MW erhöht werden kann. Um die drei neuen Kühltürme aufstellen zu können, ist die Ertüchtigung der zugehörigen Kühlturmbühne erforderlich. Außerdem wird im Bereich der Kühlturmbühne eine WHG-Fläche eingerichtet, die eine sichere Verladung notwendiger Betriebsmittel der Kühlturmzentrale gewährleistet. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 3.14 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Stadt Ingolstadt
Umweltamt
Immissionsschutzrecht
Rathausplatz 4
85049
Ingolstadt
Bayern
Deutschland
E-Mail: | umweltamt@ingolstadt.de |
Telefon: | +49 841 305-2542 |
Fax: | +49 841 305-2543 |
URL: | http://www.ingolstadt.de |
Datum der Entscheidung
14.02.2019