Das ArL Leine-Weser hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Neuenkirchen-Cantrup, Landkreis Diepholz, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt.
Folgende Ziele sind vorgesehen:
Wegebau, Zusammenlegung und Verbesserung des Zuschnitts landwirtschaftlicher Flächen,
Naturschutzfachliche Aufwertung des Verfahrensgebietes beispielsweise durch Renaturierung und Wiedervernässung von Anmoor- und Übergangsmoorstandorten, Gewässerentwicklung in Bachauen, Anlage von Hecken, Baumreihen und Saumstreifen sowie Gewässerrandstreifen
Förderung der gemeindlichen Entwicklungsziele, insbesondere bei der Erschließung der Feldmark für "sanften" Tourismus und Naherholung
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat 306 - Landentwicklung und ländliche Bodenordnung
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29.10.2020
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