Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die NWM Wind GmbH & Co.KG (i.Gr.), Borgstraße 44, 59597 Erwitte hat mit dem Antrag vom 24.06.2022 eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG für insgesamt zwei Windenergieanlagen auf den nachstehend genannten Grundstücken auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Sassendorf (Gemarkung Bettinghausen) und der Stadt Erwitte (Gemarkung Merklinghausen) beantragt: Aktenzeichen: 20220452, WEA-Nr.: 1, Gemarkung: Bettinghausen, Flur: 7, Flurstück: 239 Aktenzeichen: 20220453, WEA-Nr.: 2, Gemarkung: Merklinghausen, Flur: 5, Flurstück: 103 Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs GE Energy GE 5.5-158 mit einem Rotordurchmesser von 158 m, einer Nennleistung von 5.500 kW, einer Nabenhöhe von 161 m und einer Gesamthöhe von 240 m. Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Auf Antrag gemäß § 7 Abs. 3 UVPG des Antragstellers wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der 9. BImSchV (9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) öffentlich bekannt gemacht. Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen, sowie die gem. § 16 UVPG erforderlichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens, liegen in der Zeit vom 23.09.2022 bis 24.10.2022 eingesehen werden. Etwaige Einwendungen nicht privatrechtlicher Natur gegen das Vorhaben können vom 23. September 2022 bis zum 23. November 2022 bei den vorgenannten Behörden vorgebracht werden. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Gerichtsverfahren. Die Einwendungen müssen schriftlich oder elektronisch erhoben werden und Namen (Vor- und Zuname) sowie die volle leserliche Anschrift des Einwenders enthalten per E-Mail an: immissionsschutz@kreis-soest.de per Online-Formular https://formular.kdz-ws.net:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5fd89c12ad900a5b77acf7be). Einwendungen, die Name und Adresse des Einwenders nicht eindeutig erkennen lassen, können im Verfahren nicht berücksichtigt werden. Aus den Einwendungen muss erkennbar sein, wieso das Vorhaben für unzulässig gehalten wird (substantiierte Einwendung).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Soest
Hoher Weg 1-3
59494
Soest
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-soest.de |
Telefon: | 02921 30-0 |
Fax: | 02921 30-2945 |
URL: | https://www.kreis-soest.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
29.06.2023
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
23.09.2022 - 24.10.2022