Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Maik & Toni Müller Baustoff GmbH hat mit Tischvorlage vom 24. April 2023 eine Überprüfung der UVP-Pflicht in Form einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gem. § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG für die Fortführung und nördliche Erweiterung des Kiessandtagebaus Bahra 3 beantragt.

Die Maik & Toni Müller Baustoff GmbH betreibt seit dem Jahr 2009 den Kiessandtagebau Bahra 3. Derzeit existiert kein gültiger Rahmen- und Hauptbetriebsplan und die Gewinnungstätigkeit im Kiessandtagebau ist eingestellt. Das Vorhaben ist auf den Bestandsflächen nahezu vollständig ausgekiest. Restabbauflächen finden sich im Nordwesten und unterhalb des Standortes der Aufbereitungsanlage. Die Maik & Toni Müller Baustoff GmbH plant eine nördliche Erweiterung des bestehenden Kiessandtagebaus Bahra 3. Mit dieser Erweiterung wird eine Abbaufläche des Kiessandtagebaus von insgesamt ca. 10,73 ha erreicht. Unter Berücksichtigung des bisherigen Abbaustandes können mit der Erweiterungsfläche noch ca. 1 Mio. t Rohstoffe gewonnen werden, was bei der angesetzten Fördermenge von 50 kt/a einen Förderzeitraum von etwa 20 Jahren bedeutet.

Das Sächsische Oberbergamt hat gemäß § 51 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG eine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht vorgenommen.

Das Sächsische Oberbergamt hat festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da die Vorprüfung der UVP-Pflicht gemäß § 1 Nr. 1 Buchstabe b) Doppelbuchstabe dd) UVP-V Bergbau in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 und § 7 Absatz 1 UVPG zu dem Ergebnis kam, dass die Erweiterung keine zusätzliche erheblich nachteilige oder andere erheblich nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann.

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Sächsisches Oberbergamt

Kirchgasse 11
09599 Freiberg
Postfach 1364
09583 Freiberg
Sachsen
Deutschland

E-Mail: poststelle@oba.sachsen.de
URL: https://www.oba.sachsen.de/

Datum der Entscheidung

25.10.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ( Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.pdf )