Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Im Naturschutzgebiet Riedboden gibt es ca. 12 ha Flächen mit lockerem Baumbestand, die im Rahmen von bestehenden Weiderechten bisher von der Weidegenossenschaft Mittenwald e.G. für die Beweidung mit Rindern genutzt werden (Lichtweideflächen). Aufgrund der erforderlichen/erfolgten Neuausweisung des Wasserschutzgebiets Riedboden für die kommunale Trinkwasserversorgung der Gemeinde Mittenwald ist die Beweidung dieser Flächen, die nun in der Schutzzone II liegen, nicht mehr zulässig. Als Ersatz stellt die BaySF der Weidegenossenschaft andere Flächen weiter südlich im Riedboden außerhalb der Schutzzone II zur Verfügung. Der Umfang der Ersatzweideflächen entspricht dem Umfang der nicht mehr zur Beweidung zur Verfügung stehenden Lichtweideflächen von rund 12 ha. Die Ersatzweideflächen befinden sich in relativ lichtem nadelholzdominiertem Waldbestand, der auf eine Kronendeckung von 30 – 40 % reduziert werden muss, sodass ausreichend große Grünlandflächen als Nahrungsgrundlage für eine Rinderbeweidung entstehen können. Das beantragte Vorhaben liegt im Naturschutzgebiet „Riedboden“. Die für das Vorhaben erforderliche Rodung fällt unter die Verbotstatbestände des § 4 Abs. 1 Nrn. 6, 7, 9 und benötigt daher eine Befreiung gem. § 6 Abs. 1 der NSG-VO „Riedboden“ vom 28.05.1982 i.V.m. § 67 Abs. 1 BNatSchG.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern
Regierung von Oberbayern - Umweltrecht
Maximilianstr. 39
80538
München
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-ob.bayern.de |
Telefon: | +49 89 2176-0 |
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URL: | http://www.regierung.oberbayern.bayern.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
16.05.2025 - 16.06.2025