Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Verbandsgemeinde Hachenburg, Verbandsgemeindewerke, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, hat mit Schreiben vom 02.12.2024 die Neuerteilung der Erlaubnis für alle im Bereich des Wasserschutzgebietes „Hachenburg-Süd“ betriebenen Gewinnungsanlagen beantragt. Diese Erlaubnis wurde mit Bescheid vom 16.07.2025 erteilt. Für die Benutzung der beiden Brunnen „Hachenburg / Lutherschneise 3 u. 4“ jedoch ist gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 13.3.2 UVPG, bei Vorhaben mit einer Größe oder Leistung ab jeweils 100.000 m³ eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht in Bezug auf die Schutzkriterien gem. Anlage 3 UVPG durchzuführen. Diese allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass die Benutzungen der beiden Brunnen „Hachenburg / Lutherschneise 3 u. 4“ keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben und somit in der Folge jeweils die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls nicht erforderlich ist. Aufgrund der Tiefe der Grundwasseroberfläche sind betriebstechnisch bedingte Veränderungen der Grundwasserstände und damit verbundene erhebliche Auswirkungen auf den pflanzenverfügbaren Bodenwasserhaushalt bzw. grundwasserabhängige Ökosysteme im aktuellen Erlaubnisverfahren nicht zu erwarten und waren bisher auch nicht gegeben. Dies wurde gem. § 5 Abs. 2 UVGP durch die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Hachenburg in der Ausgabe Nr. 27 - Jahrgang 52 vom 04.07.2025 veröffentlicht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur
Kirchstraße 45
56410
Montabaur
Postfach Montabaur
1227 Montabaur
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | poststelle33@sgdnord.rlp.de |
Telefon: | 02602 - 152 - 0 |
Fax: | 02602 - 152 - 4100 |
URL: | https://sgdnord.rlp.de/ |
Datum der Entscheidung
16.07.2025