Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Nachdem das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Straßenbaubehörde mit
Antrag vom 31.03.2008 die Planfeststellung für den Ausbau der B 10 zwischen Eutingen
und Niefern beantragt hatte (Az.: 15-0513.2 B 10/16) und die Planunterlagen vom
20.10.2008 bis 19.11.2008 in der Stadt Pforzheim sowie der Gemeinde NiefernÖschelbronn
zur Einsicht auslagen, wurde das Planfeststellungsverfahren zunächst
ruhend gestellt.
Zwischenzeitlich wurde die Planung des 4-streifigen Ausbaus der B 10 zwischen Eutingen
und Niefern wiederaufgenommen.
Da aufgrund geänderter gesetzlicher Voraussetzungen und Richtlinien sowie des zeitlichen
Ablaufs wesentliche Änderungen der Planung und eine umfassende Überarbeitung
der Planunterlagen vorgenommen wurden, hat das Regierungspräsidium Karlsruhe
als zuständige Straßenbaubehörde den Antrag auf Planfeststellung vom
31.03.2008 mit Schreiben vom 04.02.2021 zurückgenommen und zugleich einen
neuen Antrag auf Planfeststellung für eine geänderte Planung gestellt.
1. Die Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe hat dementsprechend
das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B 10 zwischen Eutingen
und Niefern aus dem Jahre 2008 (Az.: 15-0513.2 B 10/16) eingestellt.
Die im Rahmen des im Jahre 2008 durchgeführten Anhörungsverfahrens erhobenen
Einwendungen, die abgegebenen Stellungnahmen sowie Äußerungen zu den
Umweltauswirkungen sind damit gegenstandslos.
2. Mit Antrag vom 04.02.2021 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige
Straßenbaubehörde nunmehr die Planfeststellung nach den §§ 17 ff. des Fernstraßengesetzes
(FStrG) i.V.m. den §§ 72 ff. des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes
(LVwVfG) für folgendes Bauvorhaben beantragt:
B 10, 4-streifiger Ausbau zwischen der Einmündung der Sägewerkstraße bei
Pforzheim-Eutingen und dem Anschluss an die Enzbrücke von Bau-km 0+000
bis Bau-km 0+716 sowie von Bau-km 1+020 bis Bau-km 1+470 auf den Gemarkungen
Eutingen (Stadtkreis Pforzheim) und Niefern (Enzkreis)
einschließlich
- Verlegung eines Wirtschaftsweges an den neuen Dammfuß nördlich der B 10
mit Anschluss der Zuwegung zum Pumpwerk und den Brunnen „1 W“
- Herstellen einer Wegeverbindung auf der Südseite der B 10 als Ersatz für die
überplante Gehwegverbindung zwischen dem Parkplatz bei Bau-km 0+500 und
Niefern
- Bau von vier Rechteckdurchlässen unter der B 10 hindurch
- Bau eines P+M-Platzes mit 107 Parkplätzen mit Anbindung an die Pforzheimer
Straße und an die B 10
- Neubau einer Haltebucht im Zuge der B 10 bei Bau-km 1+370 zur Andienung
des Brunnens „3 Ö“
- Anpassung der Einmündung der Pforzheimer Straße in die B 10
- Herstellung eines Grasweges am Dammfuß nördlich der B 10 von Bau-km
1+020 bis zur Enzbrücke
- Bau von Entwässerungseinrichtungen zur Einleitung in Behandlungsanlagen
der BAB A 8
- Eingriffe in vorhandene Biotope
- Naturschutzrechtliche Vermeidungs-, Minderungs-, CEF- und Kompensationsmaßnahmen
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Karlsruhe
Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 1
76247
Karlsruhe
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | abteilung1@rpk.bwl.de |
Telefon: | 0721 926-2105 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
12.07.2021 - 11.08.2021