Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma energicos GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 3c, 14532 Kleinmachnow beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück 16866 Kyritz, Rehfelder Weg 19, Flur 26, Flurstück 254 eine Wärmeerzeugungsanlage zu errichten und zu betreiben. Die Errichtung soll in einem bestehenden Heizhaus erfolgen, das aktuell auf Basis von Baugenehmigungen mit Erdgas betrieben wird. Anstelle der bisherigen Anlagentechnik sollen nun 2 Biomassekessel, 2 Erdgaskessel und 1 Eigenbedarfs-BHKW installiert werden. Zum Antragsumfang gehören auch ein Brennstofflager für Holzhackschnitzel und ein Warmwasser-Pufferspeicher. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.2.1 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach der Nummer 1.2.1 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 7 Absatz 2, Satz 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahren auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben liegt im Trinkwasserschutzgebiet Kyritz, Zone III A. Deshalb wurde vom Vorliegen besonderer örtlicher Gegebenheiten ausgegangen und eine vertiefte Prüfung nach § 7 Abs. 2 Satz 4 UVPG durchgeführt. Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die Merkmale des Vorhabens, die örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und der vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
22.07.2025