Neubau Feuerwache Schmöckwitz
Rodung von Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart in Gebieten von unter 3 ha Wald.
Mit Antrag vom 15.11.2018 beantrage das Land Berlin SILB, die Baugenehmigung für das o.g. Bauvorhaben. Bestandteil dieses Antrags ist auch der Antrag auf Erteilung einer Waldumwandlungsgenehmigung für eine Waldfläche von ca. 2723 m², die dauerhaft umgewandelt werden soll.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
SenStadtWohn Referat II E
Deutschland
E-Mail: | post@sensw.berlin.de |
10.02.2020
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