Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 18.09.2018 beantragte der Landkreis Unterallgäu, Tiefbauverwaltung, die wasserrechtliche Anlagengenehmigung für die Errichtung einer Brücke über die Mindel bei Grundstück Fl.Nr. 1437 der Gemarkung Warmisried, die Verlängerung von 2 Durchlässen westlich hiervon, den Ausbau der MN 28 mit Errichtung Geh- und Radweg im 60-Meter-Bereich der Mindel und die ökologische Ausgleichsmaßnahmen beim Absturz an der Mindel in Rappen (bei Grundstück Fl.Nr. 434/3 der Gemarkung Oberegg. Der Landkreis Unterallgäu, Tiefbauverwaltung, legte entsprechende Planunterlagen vom August 2018 vor. Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf die Herstellung, die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung von Gewässern oder ihrer Ufer (Gewässerausbau) der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Unterallgäu
Bad Wörishofer Str. 33
87719
Mindelheim
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra.unterallgaeu.de |
Telefon: | +49 8261 995-0 |
Fax: | +49 8261 995-333 |
URL: | http://www.unterallgaeu.de |
Datum der Entscheidung
03.06.2019