Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Wasserleitungsgenossenschaft Brackel eG hat mit Schreiben vom 21.02.2019 für den Weiterbetrieb der Grundwasserförderung zum Zweck der Trinkwassergewinnung am Wasserwerk Brackel einen Erlaubnisantrag nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt. Die Grundwasserentnahme beträgt max. 130.000 m³/a bzw. 100 m³/h und wird über zwei Brunnen erfolgen. Der vorhandene Brunnen 1 ist abgängig. Der Brunnen 2 soll weiterbetrieben werden. Anstelle des Brunnens 1 soll ein neuer Brunnen 3 gebaut werden. Die Brunnenstandorte befinden sich auf dem Wasserwerksgelände. Für das Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 3, 4 und § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. den Nummern 13.3.2 und 13.4 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung zu untersuchen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Harburg, Niedersachsen
Abt. Umwelt
Schloßplatz 6
21423
Winsen (Luhe)
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | buergerservice@lkharburg.de |
Telefon: | 04171 693-0 |
URL: | https://www.landkreis-harburg.de/ |
Datum der Entscheidung
29.06.2020