Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die ökohum GmbH hat am 03.02.2023 (letzte Änderung zur Vollständigkeit der Antragsunterlagen am 10.02.2025) die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Zusammenfassung und Überführung der genehmigungsrechtlich nicht nachgezogenen Änderungen in einen ordnungsgemäßen Genehmigungsstand, unter anderem durch Festlegung der Betriebszeiten und die Genehmigungseinstufung der folgenden Anlagenteile in die zutreffende Definition gemäß Anhang 1 der 4. BImSchV wie folgt: Grüngutkompostierung, Anlage zur Erzeugung von Kompost aus organischen Abfällen – mit einer Kapazität von bis zu 85,8 Tonnen je Tag, Nummer 8.5.1 (G, E) Anhang 1 der 4. BImSchV Grüngut- und Rindenhäcksler sowie Siebanlage, Durchsatz bis 350 Tonnen je Tag, Nummer 8.12.2 (V) Anhang 1 der 4. BImSchV Anlagen zur Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 100 Tonnen oder mehr, hier: Lagerung von Grüngut, Lagermenge bis 130 Tonnen, Nummer 8.5.1 (G, E) Anhang 1 der 4. BImSchV am Betriebsstandort Obere Bergenstraße 8, 88518 Herbertingen beantragt. Für Errichtung und Betrieb der Anlage bedarf es nach Nr. 8.4.1.1 der Anlage 1 Spalte 2 gemäß dem Merkmal „A“ des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 UVPG.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Tübingen

Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de
Telefon: 07071 757-0
Fax: 07071 757-3190
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Seiten/default.aspx

Datum der Entscheidung

23.05.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Öffentliche Bekanntmachung_Ökohum ( Öffentliche Bekanntmachung_Ökohum.pdf )