Die Firma Lausitz Energie Bergbau AG, Leagplatz 1 in 03050 Cottbus beabsichtigt eine Anlage zur Verwertung fester nicht gefährlicher Abfälle mit brennbaren Bestandteilen durch Verbrennung (Energie- und Verwertungsanlage - EVA) mit einer Durchsatzkapazität von 66 Tonnen je Stunde (t/h) auf dem Grundstück in 03185 Teichland OT Neuendorf in der Gemarkung Neuendorf, Flur 5, Flurstücke 115, 102 und 103 zu errichten und zu betreiben.
Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8 und 9 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist das bauzeitliche Entnehmen und Ableiten von Grundwasser.
Die Anlage dient der thermischen Verwertung von Ersatzbrennstoffen (EBS), die sich aus kommunalen und gewerblichen Abfällen unter Beimischung von Klärschlamm zusammensetzen, in zwei baugleichen Verbrennungslinien mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von jeweils 110 MWth (in Summe 220 MWth).
Die Anlage ist mit folgenden Betriebseinheiten geplant:
- Anlieferung und Lagerung der EBS mit einer Lagerkapazität von 11 780 Tonnen (t)
8 400 t Brennstoffbunker
3 000 t Ballenlager
380 t Klärschlamm im Lagersilo
- Rostfeuerung inklusive Dampferzeugung der Linie 1 und Linie 2
Feuerungswärmeleistung 2 x 110 MWth
- Rauchgasreinigungsanlagen der Linie 1 und Linie 2
Ableitung der Rauchgase über einen zweizügigen Schornstein (Höhe 62 m)
- Energieerzeugung
Dampfsystem mit Dampfdruckstufen
Turbogenerator mit Kondensationsentnahmeturbine mit Luftkondensator
- Nebenanlagen
Betriebsmittelbereitstellung
Wassermanagement
Drucklufterzeugung
Waage für die Anlieferung/Abfuhr
Grundstücksentwässerungsanlage.
Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) beantragt. Diese umfasst die Errichtung der baulichen Anlagen mit Ausnahme der Dampfkesselanlage. Gegenstand einer weiteren Teilgenehmigung sollen die Errichtung der Dampfkesselanlage sowie der Betrieb der Gesamtanlage sein.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummern 8.1.1.3 GE und 8.12.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.1.1.2 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie.
Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Juni 2024 vorgesehen.
Der vorgesehene Erörterungstermin findet nicht statt (siehe Bekanntmachung Absage Erörterungstermin). Statt dessen wird, aufgrund der Vorgaben hinsichtlich der COVID-19-Pandemie, eine Online-Konsultation durchgeführt. Die Art und Weise der Durchführung der Online-Konsultation ist in der gesonderten Bekanntmachung (Bekanntmachung Online-Konsultation EVA) veröffentlicht. Die dazugehörigen Unterlagen finden Sie im Dokument Unterlage zur Online-Konsultation.
Landesamt für Umwelt
T 12 Genehmigungsverfahrensstelle Süd
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14476
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Deutschland
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01.12.2020 - 21.12.2020
04.11.2020 - 05.11.2020
31.07.2020 - 31.08.2020
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