Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Im Sommer/Herbst 2021 wurde auf dem Grundstück Fl.-Nr. 296/1 der Gemarkung Bayersried der Tiefbrunnen 2 für die öffentliche Wasserversorgung der St. Josefskongregation errichtet. Mit Schreiben vom 30. April 2022 beantragt die St. Josefskongregation Ursberg nun die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser aus diesem Brunnen zunächst während der Sanierung des Brunnens 1 als alleinige Sicherstellung der Wasserversorgung sowie anschließend als 2-jähriger Probebetrieb zusammen mit Brunnen 1, um die optimale Entnahmekonstellation hinsichtlich Hydrochemie und Fördermengen zu finden sowie Daten für die künftige Schutzgebietsbemessung ermitteln zu können. Der St. Josefskongregation Ursberg wurde daraufhin mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 21. Juli 2022 (Nr. 42 Az. 8631.0/2) die beschränkte Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser aus dem Tiefbrunnen 2 (Probebetrieb) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 296/1 der Gemarkung Bayersried erteilt. Diese Erlaubnis ist bis 31. Juli 2025 befristet. Das Dominikus-Ringeisen-Werk Ursberg als Rechtsnachfolger der St. Josefskongregation beantragte nun mit Schreiben vom 4. Juni 2025 die Verlängerung dieser beschränkten Erlaubnis um 2 Jahre, da die Sanierung des Tiefbrunnens 1 noch nicht abgeschlossen ist und bisher noch kein Probebetrieb beim Tiefbrunnen 2 stattfinden konnte. Für diese Verlängerung des Probebetriebs soll ebenfalls eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. Art. 15 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erteilt werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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An der Kapuzinermauer 1
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Günzburg
Bayern
Deutschland
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Datum der Entscheidung
07.07.2025