Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die ONTRAS Gastransport GmbH beantragte beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) das Planfeststellungsverfahren einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung für die Neuverlegung der FGL 012 einschließlich Nebenanlagen und einer Anschlussleitung.

Gegenstand des planfestzustellenden Vorhabens ist die unterirdische Neuverlegung der FGL 012 einschließlich Nebenanlagen und einer Anschlussleitung im Bundesland Brandenburg. Das planfestzustellende Vorhaben betrifft einen ca. 21 km langen Abschnitt der Erdgasfernleitung von Lauchhammer bis zur Grenze des Landes Brandenburg zum Freistaat Sachsen im Gebiet der Gemeinde Röderland.

Räumlich verläuft die Leitung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz auf dem Gebiet der Stadt Lauchhammer und im Landkreis Elbe-Elster im Amt Plessa (Gemeinde Plessa), im Amt Schradenland (Gemeinde Gröden), in der Stadt Elsterwerda und in der Gemeinde Röderland (OT Prösen).

Für das gegenständliche Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, weil die Vorhabenträgerin dies beantragt und das LBGR das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat. Die ausgelegten Planunterlagen enthalten die nach § 16 Abs. 1 UVPG notwendigen Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Mit Datum vom 23.08.2023 wurde durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) als zuständige Planfeststellungsbehörde der entsprechende Planfeststellungsbeschluss (Az. 27.1-1-55) erlassen.

Gemäß § 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i.V.m. § 10 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) ist eine Ausfertigung des Beschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans in den vom Vorhaben betroffenen amtsfreien Gemeinden, Ämter und kreisfreien Städte zwei Wochen zur Einsicht auszulegen. Ort und Zeit der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.

Gemäß § 27a VwVfG soll die Behörde den Inhalt einer öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlichen. Dies wird dadurch bewirkt, dass der Inhalt der Bekanntmachung auf einer Internetseite der Behörde oder ihres Verwaltungsträgers zugänglich gemacht wird. Bezieht sich die Bekanntmachung auf zur Einsicht auszulegende Unterlagen, sollen auch diese über das Internet zugänglich gemacht werden. Untenstehend stehen daher der Bekanntmachungstext zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses sowie die Auslegungsunterlagen (Planfeststellungsbeschluss vom 23.08.2023, sowie die planfestgestellten und nachrichtlichen Auslegungsunterlagen) zum Download zur Verfügung.

Näheres zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses sowie der planfestgestellten Unterlagen kann dem Bekanntmachungstext entnommen werden, welcher untenstehend zum Download zur Verfügung steht. Die Rechtsbehelfsbelehrung kann ebenfalls der Bekanntmachung zur Auslegung sowie dem Planfeststellungsbeschluss entnommen werden.

Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist jedoch im vorliegenden Fall maßgeblich.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Dezernat 41 Planfeststellungen, Energieleitungen

Inselstraße 26
03046 Cottbus
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: Dezernat41@lbgr.brandenburg.de
Telefon: +49 355 48640 100
Fax: +49 355 48640 110
URL: www.lbgr.brandenburg.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

23.08.2023

Auslegungsinformationen

27.1-1-55 Bekanntmachungstext Auslegung PFB_ ( 27.1-1-55 Bekanntmachungstext Auslegung PFB_FINAL.pdf )

Entscheidung

27.1-1-55_PFB Ersatzneubau FGL012_Abschrift ( 27.1-1-55_PFB Ersatzneubau FGL012_Abschrift_unterschrieben.pdf )

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

24.08.2022 - 24.08.2022

Informationen zum Erörterungstermin

ortsübliche Bekanntmachung Erörterungstermin ( ortsübliche Bekanntmachung Erörterungstermin.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

31.01.2022 - 28.02.2022

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung_FGL012neu ( Bekanntmachung_FGL012neu.pdf )