Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hameln, Roseplatz 5, 31787 Hameln, hat für das Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beim Landkreis Holzminden beantragt. Die Planung beinhaltet Maßnahmen im Hang, die die Verkehrssicherheit im Zuge der Bundesstraße 83 - Bereich Steinmühle - gewährleisten sollen. Die Verkehrsteilnehmer sollen vor fallenden oder sich auf der Straße befindlichen Steinen bzw. Felstrümmern unterschiedlicher Größe geschützt werden. Die Baustrecke liegt im Abschnitt 60 der B 83. Der Beginn der Baustrecke befindet sich bei Station 3.050 und das Ende bei Station 1.274. Mithilfe von Felsblocksicherungen und -ablösungen, Steinschlagschutzzäunen, Netzen und Spritzbeton soll der Hang gesichert werden. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Bodenwerder, Grave, Heyen und Pegestorf beansprucht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Holzminden, Niedersachsen
2.81 Planfeststellungsbehörde
Bürgermeister-Schrader-Str. 24
37603
Holzminden
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | planfeststellung@landkreis-holzminden.de |
Telefon: | 05531 707-0 |
Fax: | 05531 707-336 |
URL: | https://www.landkreis-holzminden.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
08.06.2020
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
20.02.2020 - 20.02.2020
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
14.10.2019 - 15.11.2019
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
02.07.2019 - 08.08.2019