Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Zu Tage fördern und Entnahme von Grundwasser aus dem Brunnen auf dem Grundstück Fl.Nr. 4532 in der Gemarkung Wargolshausen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung. Beschränkte Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Art. 15 Abs. 1 Bayer. Wassergesetz (BayWG). Die Gemeinde Hollstadt beantragte die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die o.g. Gewässerbenutzung in der Gemarkung Wargolshausen. Für dieses Vorhaben war nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d. Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S 3370), i.V.m. Anlagen 1 und 3 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind und daher keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Umweltamt
Eimer, Katharina, Frau
Spörleinstr. 11
97616
Bad Neustadt an der Saale
Bayern
Deutschland
E-Mail: | katharina.eimer@rhoen-grabfeld.de |
Telefon: | +49 9771 94-348 |
Fax: | +49 9771 94-81 348 |
URL: | http://www.rhoen-grabfeld.de |
Datum der Entscheidung
12.12.2019