Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Wasserrechtliche Erlaubnis Errichtung und Betrieb einer Wärmepumpenanlage für das Gebäude des Landratsamtes auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 817 und 820/3, Gemarkung und Stadt Starnberg, Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg Für das Vorhaben vom Landratsamt Starnberg auf beschränkte Erlaubnis für eine Wärmepumpenanlage auf Fl.-Nr. 817, Gemarkung und Stadt Starnberg, Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach Nr. 13.3.2 in der Anlage 1 des UVPG durchgeführt. Im Ergebnis sind keine erheblichen negativen Auswirkungen aufgrund der beschränkten Erlaubnis für die Wärmepumpenanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 817, Gemarkung und Stadt Starnberg, Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg zu erwarten. Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) kann verzichtet werden, da bei den einzuhaltenden Temperaturgrenzwerten und mit den beantragten Entnahme- und Ableitungsmengen des Grundwassers keine schädliche Beeinflussung des Grundwassers bzw. der Oberflächengewässer zu erwarten ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Starnberg
Untere Wasserbehörde
Strandbadstr. 2
82319
Starnberg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | info@lra-starnberg.de |
Telefon: | +49 8151 148-148 |
Fax: | +49 8151 148-160 |
URL: | http://www.landkreis-starnberg.de |
Datum der Entscheidung
09.12.2019