Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Koblenz hat für den Ersatzneubau der Pfaffendorfer Brücke im Zuge der B 49 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die geplante Baumaßnahme umfasst den Neubau der Pfaffendorfer Brücke über den Rhein in Koblenz sowie die Anpassung der westlich und östlich angrenzen Straßenabschnitte der B 49 (Straßenzug Pfaffendorfer Brücke) einschließlich der erforderlichen Rampenbereiche für die Verknüpfung mit der Mainzer Straße/Neustadt (westlich des Rheins) und der Emser Straße (östlich des Rheins). Aufgrund von erheblichen Schäden an der vorhandenen Rheinbrücke, die auch durch Sanierungsmaßnahmen nicht mehr dauerhaft beseitigt werden können, besteht eine erhebliche Dringlichkeit, den Bau der Pfaffendorfer Brücke zeitnah aufzunehmen. Für das Vorhaben besteht eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Dabei ist gemäß § 74 Abs. 2 Nr. 1 des geltenden Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die UVP für das Straßenbauvorhaben nach der Fassung des UVPG, die vor dem 16.05.2017 galt (im Folgenden: UVPG/alt), zu Ende zu führen, da bereits vor diesem Zeitpunkt das Verfahren zur Unterrichtung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen nach § 5 UVPG/alt eingeleitet wurde. Die vollständigen Planunterlagen für das Vorhaben können ab dem Beginn der Planoffenlage auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (lbm.rlp.de) in der Rubrik "Themen/ Baurecht/ Straßenrechtliche Planfeststellung/ Planfeststellungsverfahren/ Bundesstraßen" eingesehen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Wirtschaftsministerium (MWVLW)
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz
E-Mail: | lbm@lbm.rlp.de |
Telefon: | 0261/3029-0 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
04.03.2020
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
12.12.2019
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
05.08.2019 - 04.09.2019