Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Donau Malz Bamberger Mälzerei GmbH & Co. KG beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis für das
Zutagefördern von Grundwasser über die Brunnen „Donau Malz Neuburg TB1“ und „Donau Malz Neuburg
TB2“ ab 01.01.2024. Die aktuell geltende wasserrechtliche Genehmigung ist bis Ende 2023 befristet. Der Auftraggeber betreibt auf seinem im „Industriegebiet Grünauer Stadtwald“ gelegenen Werksgelände in Neuburg a.d. Donau, Spreestr. 2, Fl.St.-Nr. 4885/25, Gemarkung Neuburg a.d. Donau mittlerweile bereits über Jahrzehnte hinweg den Brunnen „Donau Malz Neuburg TB1“ (Bj. 1973). Um die Versorgungssicherheit zu steigern wurde auf demselben Werksgelände im Jahr 2016 ein zweiter, sehr ähnlicher Brunnen „Donau Malz Neuburg TB2“ erstellt, der hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen und ökologischen Aspekte der Grundwasserförderung mit dem Brunnen „TB1“ eine Einheit bildet.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Sachgebiet 32 - Umweltamt

Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-nd-sob.de
Telefon: +49 8431 57-0
Fax: +49 8431 57-205
URL: http://www.neuburg-schrobenhausen.de

Datum der Entscheidung

24.10.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2023-10-24 UVP Bekanntmachung Donau Malz, Wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser ( 2023-10-24 UVP Bekanntmachung Donau Malz, Wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser.pdf )