Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Fahrenzhausen beantragte unter Beilage entsprechender Unterlagen vom 14.02.2024 mit Ergänzungen vom 22.04.2024 und Austauschseiten vom 16.07.2024 sowie einer FFH-Verträglichkeitsabschätzung vom 22.05.2024 die Neuerteilung einer gehobenen Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 und 15 WHG für oben genannte Abwassereinleitungen. Für die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage Fahrenzhausen in die Amper und von Mischwasser aus dem Stauraumkanal SKZ Fahrenzhausen in den Mühlbach war gemäß § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. Nr. 13.1.3 der Anlage 1 zum UVPG für die geplante Maßnahme eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Umweltverträglichkeitspflicht durchzuführen. Eine Überprüfung der Antragsunterlagen ergab, dass das geplante Vorhaben i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG i.V.m. Anlage 1 zum UVPG NICHT der Prüfungspflicht (§ 5 ff UVPG) unterliegt. Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Freising stimmt dieser Einschätzung zu.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Freising
SG 41 - Wasserrecht
Landshuter Str. 31
85356
Freising
Postfach 1643
85316 Freising
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@kreis-fs.de |
Telefon: | +49 8161 600-0 |
Fax: | +49 8161 600-611 |
URL: | http://www.kreis-freising.de |
Datum der Entscheidung
18.07.2025