Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 10. August 2021 wurde das Vorhaben „Verbesserung des Hochwasserschutzes in Frankfurt (Oder) Abschnitt 2 und 1 (Oder-km 584,14) bis Ziegelstraße (Oder-km 584,70) " zugelassen. Für das Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Nunmehr hat der Vorhabenträger, das Landesamtes für Umwelt, Referat W21 (Hochwasserschutz, Investiver Wasserbau) eine vierte Änderung der festgestellten Planung vorgesehen. Der Änderungsantrag sieht vor, dass die Altspundwand auf einer Oberkante von 15,50 m üNHN in den Bereichen Stat. 0+000 bis 0+003 (ca. Fluss-km 584,330 -584,333) und Stat. 0+325 bis 0+365 (ca. Fluss-km 584,650-584,680) abgebrannt wird, der obere Teil entfernt wird und der unterhalb der Trennlinie befindliche Teil der Altspundwand verbleibt.Nach den §§ 5, 9 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nr. 13.18 der Anlage 1 zum UVPG war für die beantragte Änderung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
W 11 Obere Wasserbehörde
Ramoth, Beatrix, Frau
Von-Schön-Straße 7
03050
Cottbus
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | beatrix.ramoth@lfu.brandenburg.de |
Telefon: | +49 355 4991 1419 |
Datum der Entscheidung
15.04.2024