Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Energieplan Ost West GmbH & Co. KG, Graf-Zeppelin-Str. 69, 33181 Bad Wünnenberg, beantragte mit Schreiben vom 08.10.2024, den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanla-ge des Typs V162-7.2 MW mit 169,00 m Nabenhöhe, 250,00 m Gesamthöhe und einer Leis-tung von 7,2 MW auf dem folgenden Grundstück in 37696 Marienmünster: WEA 01: Gemarkung Altenbergen, Flur 5, Flurstück 33, 34 (Az.: 43.0161/24/1.6.2) Mit Vorbescheid vom 25.03.2025 wurde der Energieplan Ost West GmbH & Co. KG die Ge-nehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Entsprechende Auflagen wurden in dem Bescheid festgehalten. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmi-gungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Mit dem Vorbescheid wurde antragsgemäß entschieden, dass die Errichtung und der Betrieb der oben genannten Windenergieanlagen auf den festgelegten Standorten und bei den ent-sprechenden Anlagendaten • mit den Zielen der gemeindlichen Bauleitplanung der Stadt Marienmünster vereinbar ist und öffentlich-rechtliche Belange des städtebaulichen Planungsrechts der Stadt Ma-rienmünster im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB …bezogen auf… o § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB, wonach das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht widersprechend darf; o § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, wonach öffentliche Belange einem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB in der Regel auch dann entgegenstehen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raum-ordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist; nicht entgegenstehen; • mit den Belangen der zivilen Luftsicherheit im Sinne der § 14 und 18a LuftVG unter Einhaltung der folgenden Nebenbestimmungen vereinbar ist, • mit den Belangen des militärischen Luftrechts unter Berücksichtigung der folgenden Nebenbestimmungen vereinbar ist …sowie… • mit den Belangen und Anforderungen der Betreiberpflichten des Immissionsschutzes nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BimSchG vereinbar ist und o und diese hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkungen von Schall und Turbulenzen (Standorteignung) einhält Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können innerhalb der Auslegungsfrist im Zeitraum vom 02.05.2025 bis einschließlich zum 16.05.2025 auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Die Entscheidung wird zudem über das länderübergrei-fende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Der Vorbescheid mitsamt Begründung, kann auf Verlangen, beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, bei der Stadt Marienmünster, Schulstraße 1, 37696 Marienmünster, Zimmer 19 und dort an jedem behörd-lichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von War-tezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Marienmünster: Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4448(Kreisverwaltung Höx-ter), Herr Stefan Niemann, niemann@marienmuenster.de, 05276/9898-29 (Stadt Marien-münster) Mit dem Ende der Auslegungsfrist (16.05.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 30.04.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0161/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Höxter - Der Landrat
Untere Immissionsschutzbehörde

Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: immissionsschutz@kreis-hoexter.de
Telefon: 05271-965-0
Fax: 05271-37926
URL: https://www.kreis-hoexter.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

25.03.2025

Auslegungsinformationen

Genehmigung ( bekanntmachungen )

Entscheidung

Bekanntmachung ( bekanntmachungen )