Allgemeine Vorhabenbeschreibung
„Die Planung sieht den Ausbau der Landesstraße Nr. 489 (L 489) auf einer Länge von ca. 2.370 m zwischen Bruchweiler-Bärenbach und dem Kreisverkehr Dahn-Reichenbach vor. Die vorhandene Fahrbahn befindet sich in einem durchgängig sanierungsbedürftigen Zustand. Die unzureichende Querschnittsbreite und der schadhafte Fahrbahnoberbau stellen im Bauabschnitt ein Sicherheitsdefizit dar. Der Fahrbahndecke ist brüchig und die Seitenentwässerung nicht ausreichend dimensioniert. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist mit der Ausbauplanung nunmehr vorgesehen, die L 489 mit einer Fahrbahnbreite zwischen 6,25 bis 6,50m herzustellen. Weiterhin wird die Bushaltestelle innerhalb der Ortslage Bruchweiler-Bärenbach zu einer barrierefreien Randhaltestelle angepasst und die Oberflächenentwässerung in 4 Teilbereichen neu geregelt. Für das Ausbauvorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 4 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG). Nach dem Ergebnis einer UVP-Vorprüfung des Einzelfalles, welche auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Planunterlagen unter Berücksichtigung der Merkmale des Vorhabens, seinem Standort sowie seinen möglichen Umweltauswirkungen durchgeführt wurde, sind nach überschlägiger Prüfung der Anhörungsbehörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten, die bei der Entscheidung über seine Zulässigkeit zu berücksichtigen wären. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist daher nicht erforderlich. Die Planunterlagen sind ab dem 04.08.2025 auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ zugänglich gemacht.“
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Wirtschaftsministerium (MWVLW)
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz
E-Mail: | lbm@lbm.rlp.de |
Telefon: | 0261/3029-0 |
Datum der Entscheidung
20.05.2025