Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. entscheidet über den Antrag der Gemeinde Seubersdorf auf dem Grundstück Fl.Nr. 40 der Gemarkung Daßwang, Gemeinde Seubersdorf, zwei Amhibien-Kleingewässer mit Pflanzung von Gehölzen zu erstellen. Die Kleingewässer sollen sich aus Grundwasser sowie Oberflächenwasser speisen. Eine fischereiliche Nutzung der Gewässer ist nicht vorgesehen. Das Vorhaben der Gemeinde Seubersdorf stellt ein Vorhaben dar, für welches die UVP-Pflichtigkeit anhand einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.2 zum UVPG zu prüfen war.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz
SG 42 - Wasserrecht
Nürnberger Str. 1
92318
Neumarkt in der Oberpfalz
Bayern
Deutschland
E-Mail: | landratsamt@landkreis-neumarkt.de |
Telefon: | +49 9181 470-191 |
Fax: | +49 9181 470-6691 |
URL: | http://www.landkreis-neumarkt.de |
Datum der Entscheidung
04.11.2020