Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Otto Dörner Kies und Deponien GmbH & Co. KG plant in der Gemeinde Nützen die Herstellung und den Betrieb einer zweiten Fläche für Bauschuttaufbereitung. Eingerichtet werden soll die Bauschuttaufbereitungsfläche auf Teilen der Flurstücke 6/14 und 6/16, der Flur 18, der Gemeinde und Gemarkung Nützen. Die Herstellung und der Betrieb der Bauschuttaufbereitungsfläche ist Gegenstand eines gesonderten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Um die Bauschuttaufbereitungsfläche betreiben zu können, beantragt die Firma Otto Dörner Kies und Deponien GmbH & Co. KG die Änderung der Auflage Nr. 22 des wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses vom 11.06.2004 in der Gestalt des 1. Änderungsbeschlusses vom 28.05.2009, berichtigt durch Bescheid vom 01.07.2009. Demnach soll die geplante Bauschuttaufbereitungsfläche von dem Verbot zur Lagerung, Zwischenlagerung oder den Umschlag anderer Stoffe als Sand und Kies auf der Abbaufläche bis zum Ablauf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ausgenommen werden. Über den Antrag wird gemäß § 68 Abs. 1 WHG in einem Planfeststellungsverfahren (Az. 32.30549.1061.1406.002) entschieden. Zuständige Planfeststellungsbehörde ist die untere Wasserbehörde des Kreises Segeberg.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Segeberg
Hamburger Str. 30
23795
Bad Segeberg
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | info@segeberg.de |
URL: | https://www.segeberg.de/ |
Datum der Entscheidung
02.12.2020