Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Wackersdorf beantragte für den neu errichteten Brunnen IIa (Flur-Nr. 184/20, Gemarkung Rauberweiherhaus) eine befristete beschränkte Erlaubnis zur Grundwasserentnahme bis zum 31.12.2024. Die jährliche Entnahmemenge beträgt maximal 100.000 m3. Der Brunnen IIa soll den ehemaligen Brunnen II ersetzen und bedingt durch seine direkte Anbindung an die Aufbereitungsanlage das Versorgungsrisiko mindern. Die Genehmigungsdauer dient als Testbetrieb indem die bereits vorliegenden hydrogeologischen Gutachten noch ergänzt und präzisiert werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz
Wackersdorfer Str. 80
92421
Schwandorf
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landkreis-schwandorf.de |
Telefon: | +49 9431 471-0 |
Fax: | +49 9431 471-444 |
URL: | http://www.landkreis-schwandorf.de |
Datum der Entscheidung
09.04.2020