Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Pöcking hat im Zuge der Sanierung der Seestraße in Maising beim Landratsamt Starnberg die Plangenehmigung beantragt für den Gewässerausbau zur Erneuerung und Vergrößerung des verrohrten Auslaufgrabens (Gewässer III. Ordnung) aus dem Maisinger See auf Fl.-Nrn. 504 und 190, Gemarkung Maising, Gemeinde Pöcking, (gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz – WHG). Für das Vorhaben wurde anhand einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls (gemäß § 7 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 Ziffer 13.18.1 UVPG) festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Ausschlaggebend für das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist, dass der Zustand des verrohrten Auslaufgrabens aus dem Maisinger See durch den Ausbau keine negativen Auswirkungen erfährt. Die vorhandenen Schutzgüter werden nicht beeinträchtigt. Nach § 5 Absatz 2 UVPG wird dieses Ergebnis hiermit bekannt gemacht. Die Feststellung über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Starnberg
Untere Wasserbehörde
Grüllmayer, Lena, Frau

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Bayern
Deutschland

E-Mail: info@lra-starnberg.de
Telefon: +49 8151 148-148
Fax: +49 8151 148-160
URL: http://www.landkreis-starnberg.de

Datum der Entscheidung

14.10.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung_UVP-Portal_A-UVP-VP_GemeindePöcking_Erneuerung_Auslaufgraben-MaisingerSee_141019 ( Bekanntmachung_UVP-Portal_A-UVP-VP_GemeindePöcking_Erneuerung_Auslaufgraben-MaisingerSee_141019.docx )