Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Pöcking hat im Zuge der Sanierung der Seestraße in Maising beim Landratsamt Starnberg die Plangenehmigung beantragt für den Gewässerausbau zur Erneuerung und Vergrößerung des verrohrten Auslaufgrabens (Gewässer III. Ordnung) aus dem Maisinger See auf Fl.-Nrn. 504 und 190, Gemarkung Maising, Gemeinde Pöcking, (gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz – WHG). Für das Vorhaben wurde anhand einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls (gemäß § 7 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 Ziffer 13.18.1 UVPG) festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Ausschlaggebend für das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist, dass der Zustand des verrohrten Auslaufgrabens aus dem Maisinger See durch den Ausbau keine negativen Auswirkungen erfährt. Die vorhandenen Schutzgüter werden nicht beeinträchtigt. Nach § 5 Absatz 2 UVPG wird dieses Ergebnis hiermit bekannt gemacht. Die Feststellung über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Starnberg
Untere Wasserbehörde
Grüllmayer, Lena, Frau
Strandbadstr. 2
82319
Starnberg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | info@lra-starnberg.de |
Telefon: | +49 8151 148-148 |
Fax: | +49 8151 148-160 |
URL: | http://www.landkreis-starnberg.de |
Datum der Entscheidung
14.10.2019