Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Fischereiverein Unterelchingen e.V. hat unter Planvorlage die Plangenehmigung für die Durchführung eines Gewässerausbaus beantragt. Der Fischereiverein Unterelchingen möchte durch Abtragung am Nordostufer des Brandstätter Sees Flachwasserzonen schaffen (Fl.Nr. 727 der Gemarkung Steinheim). Durch die Maßnahme (Herstellung eines ca. 2.100 m² großen Flachwasserbereiches mit Inseln in Ufernähe) soll das strukturarme Gewässer aufgewertet und der Lebensraum ökologisch verbessert werden. Der Ausbau des Brandstätter Sees stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Wasserhaushaltsgesetz –WHG- dar und bedarf der vorherigen Planfeststellung, § 68 Abs. 1 WHG. Die beantragte Gewässerausbaumaßnahme ist ferner ein Vorhaben nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung –UVPG- i.V.m. Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG und bedarf einer standortbezogenen Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit. Die überschlägige Prüfung des Vorhabens ergab, dass von der beantragten Gewässerausbaumaßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter ausgehen; eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
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Datum der Entscheidung
19.11.2019