Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 13.04.2021 hat das Unternehmen RDN Tiefbau und Fuhrunternehmen GmbH dem Bergamt Südbayern Unterlagen zur standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles zur Durchführung einer UVP-Vorprüfung für den Quarztagebau "Entrischenbrunn-Kreuzberg" auf Flurstück Nr. 215 in der Gemarkung Entrischenbrunn Gemeinde Hettenshausen vorgelegt. Im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles war festzustellen, ob die Ver-pflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG, § 1 Nr. 9 UVP-V Bergbau und Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG). Im Tagebau „Entrischenbrunn-Kreuzberg“ soll auf einer Fläche von 3,5 ha Quarzkies abgebaut werden. Der Abbau befindet sich südwestlich des Ortes Entrischenbrunn und umfasst forstwirtschaftliche Flächen. Für den Abbau müssen 3,98 ha Wald gerodet werden. Bei den betroffenen Waldflächen handelt es sich um forstwirtschaftlich genutzte Monokulturbestände von Fichte, Lärche und Douglasien ohne besondere naturschutzfachliche Bedeutung oder spezielle Waldfunktion gem. Waldfunktionsplan. Eine ökologische Empfindlichkeit des Standortes ist hinsichtlich der in Anlage 3 Nr. 2. zum UVPG genannten Nutzungs- und Schutzkriterien nicht gegeben. Der geplante Standort liegt nicht in ei-nem der in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG genannten Schutzgebiete. Der Standort weist keine be-sonderen Qualitätskriterien auf. Der beantragte Abbau von Quarzkies umfasst die Rodung von 3,98 ha Wald. Nach erfolgtem Abbau erfolgt die Verfüllung des Tagebaus. Im Rahmen der Rekultivierung wird die beanspruchte Rodungsfläche als standortgerechter Laubmischwald wieder aufgeforstet und der forstwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Auf der Betriebsfläche befinden sich keine Gewässer und es wird kein Grundwasser durch den Abbau erschlossen, eine Beeinträchtigung ist daher nicht gegeben. Die Beeinträchtigung anderer Schutzgüter sind nicht erheblich und können durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen bzw. kompensiert werden. Aufgrund der Vorprüfung ist das Bergamt Südbayern zu dem Ergebnis gekommen, dass im vorliegenden Fall keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Diese Feststellung wurde § 5 Abs. 2 UVPG bekannt gegeben. Die Bekanntmachung erfolgte im Oberbayerischen Amtsblatt Ausgabe Nr. 15 vom 11. Juni 2021.
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Bergamt Südbayern
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80538
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Bayern
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Datum der Entscheidung
31.05.2021