Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Bekanntgabe des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz über das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung nach § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Firma Neptune Energy Deutschland GmbH betreibt im Konsortium mit der Firma Palatina GeoCon GmbH & Co. KG die Entwicklung der im bergrechtlichen Bewilligungsfeld Römerberg-Speyer befindlichen Erdöllagerstätte. Auf den beiden Betriebsplätzen (CP 1 und CP 2) erfolgt auf Grundlage der bestehenden Genehmigungen und Zulassungen eine Gewinnung von Erdöl. Zur weiteren Erkundung und Entwicklung der Lagerstätte soll die Tiefbohrung Römerberg 10 auf dem zugelassenen Betriebsplatz CP 2 abgeteuft werden. Mit Schreiben vom 27.07.2020 beantragte die Neptune Energy Deutschland GmbH die Feststellung der UVP-Pflicht aufgrund § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UVPG i.V.m. § 1 Satz 1 Nr. 10a UVP-V Bergbau. Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen der geplanten Tiefbohrung Römerberg 10 in ihrer Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind. Diese Einschätzung berücksichtigt insbesondere, die technische Ausführung, die Lage in einem Industriegebiet, sowie die mehrjährigen Erfahrungen des laufenden Betriebs. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht nicht. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Mainz, den 30.09.2021 Im Auftrag gez. ( Holsten Hübner )
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Wirtschaftsministerium (MWVLW)
LGB (Landesamt für Geologie und Bergbau)
Rheinland-Pfalz
E-Mail: | office@lgb-rlp.de |
Telefon: | 06131 / 9254 - 0 |
Fax: | 06131 / 9254 - 123 |
URL: | www.lgb-rlp.de |
Datum der Entscheidung
30.09.2021