Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Bescheid des Landratsamtes Kelheim vom 04.04.1978, Nr. VI-641-W 4, wurde der Plan für die Herstellung einer Fischteichanlage einschließlich Zu- und Ablaufgerinne auf den Grundstücken Fl.Nr. 1251/2 und 1245 (jetzt Fl. Nr. 1308 und 1316), Gemarkung Wildenberg, genehmigt. Aufgrund einer wesentlichen Umgestaltung der Teichanlage wurde der vorgelegte Plan nachträglich mit Be-scheid vom 28.12.1998 genehmigt. Nachdem der Umbau der Teichanlage bis heute nicht fertigge-stellt wurde, legt der Rechtsnachfolger der wasserrechtlichen Genehmigung Unterlagen für eine Umgestaltung bzw. naturnahe Gestaltung der Teichanlage zur Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens vor. Gemäß den §§ 5, 9 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Abs. 4 und § 7 Abs. 1 des Gesetz über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) i. V. m. Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zu diesem Gesetz, ist für das Vorhaben im Rahmen der Vorprüfung unter Berücksichti-gung der Schutzkriterien der Anlage 3 zu diesem Gesetz festzustellen, ob für das Vorhaben erhebli-che nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind und deshalb die Verpflichtung zur Durch-führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass bei dem Vorhaben keine erheblichen nachtei-ligen Umweltauswirkungen gemäß den in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien vorliegen, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 5 Abs. 1 UVPG). Durch die Umgestaltung der Teichanlage sind keine nachteiligen Auswirkungen auf Rechte Dritter oder die Umwelt zu erwarten.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309
Kelheim
Bayern
Deutschland
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Telefon: | +49 9441 207-0 |
Fax: | +49 9441 207-1050 |
URL: | http://www.landkreis-kelheim.de |
Datum der Entscheidung
06.08.2019