Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Freistaat Thüringen vertreten durch die Thüringer Landgesellschaft mbH hat beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 52 (zuständige Zulassungsbehörde) für das Vorhaben Gewässerausbau der Weißen Elster von Fluss-km 103+950 bis Fluss-km 112+400 gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz einen Antrag auf Planfeststellung gestellt. Die Planunterlagen sind in 3 Abschnitte gegliedert und werden zusammenfassend als Weiße Elster Nord I bezeichnet. Abschnitt I: Hochwasserschutz in Crossen-Ahlendorf an der Weißen Elster im Be-reich Fluss-km 103+950 bis Fluss-km 107+200 Abschnitt II: Hochwasserschutz in Silbitz-Tauchlitz an der Weißen Elster im Bereich Fluss-km 107+200 bis Fluss-km 109+680 Abschnitt III: Hochwasserschutz in Caaschwitz an der Weißen Elster im Bereich Fluss-km 109+680 bis Fluss-km 112+400 Der Abschnitt I umfasst die Herstellung des Hochwasserschutzes für die Ortslagen Ahlendorf und Crossen, der Abschnitt II die Herstellung des Hochwasserschutzes für die Ortslagen Silbitz und Tauchlitz sowie das Industriegebiet Silbitz-Crossen und der Abschnitt III die Herstellung des Hochwasserschutzes für die Ortslagen Pohlitz und Caaschwitz durch die Errichtung von Hochwasserschutzanlagen, die Sanierung oder den Rückbau von Deichen, die Umsetzung von Gewässerstrukturmaßnahmen und die Herstellung von bauzeitlichen Lagerflächen sowie Zuwegungen. Die geplanten naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen liegen alle innerhalb des Gewässerabschnittes. Für das Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Abteilung 5, Wasserrechtlicher Vollzug (TLUBN_Abteilung5)
Göschwitzer Straße 41
07745
Jena
Thüringen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@tlubn.thueringen.de |
Telefon: | 0361 57 3943 - 401 |
Fax: | 0361 57 3942 - 222 |
URL: | https://www.tlubn-thueringen.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
26.06.2019 - 25.07.2019