Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle hat für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung des Plangenehmigungsverfahrens nach § 39 Abs. 5 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) be-antragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Ver-bindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 2, Anlage 1 Nr. 2 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG). Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle, Gemarkungen Holzhau und Rechenberg-Bienenmühle beansprucht. Gegenstand des Plangenehmigungsverfahrens ist die Errichtung die Errichtung von straßenbe-gleitenden Gehwegabschnitten und den barrierefreien Ausbau bestehender Bushaltestellen an der S 185.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Chemnitz
Abteilung 3 - Infrastruktur
Referat 32 - Planfeststellung
Altchemnitzer Straße 41
09120
Chemnitz
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | post@lds.sachsen.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
12.12.2019
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
01.10.2019 - 01.11.2019