Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Markt Babenhausen beantragte beim Landratsamt Unterallgäu die Erteilung einer gehobe-nen Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 i. V. m. § 15 WHG für das Zutagefördern von bis zu 18 l/s und 200.000 m³/a Grundwasser aus dem „Fuggerbrunnen“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 1575/2 der Gemarkung Greimeltshofen für die öffentliche Wasserversorgung des Marktes Babenhausen. Der „Fuggerbrunnen“ wurde vormals für die Wasserversorgung der damaligen Fürst-Fugger-Brauerei und des Fugger-Schlosses in Babenhausen genutzt. Für diese Nutzung wurde eine Grundwasserentnahme aus dem Brunnen von max. 7,22 l/s und 100.000 m³/a erlaubt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Unterallgäu
Bad Wörishofer Str. 33
87719
Mindelheim
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra.unterallgaeu.de |
Telefon: | +49 8261 995-0 |
Fax: | +49 8261 995-333 |
URL: | http://www.unterallgaeu.de |
Datum der Entscheidung
26.06.2020