Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 25. Januar 2021 übergab das Landratsamt Görlitz den Antrag der Gemeinde Kodersdorf auf wasserrechtliche Genehmigung. Das Landratsamt Görlitz bat um Entscheidung, ob anstelle eines Planfeststellungsverfahrens ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden kann. Dazu ist gemäß § 5 Abs. 1 UVPG die Feststellung notwendig, ob für das Vorhaben gemäß § 7 Abs. 2 UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Der Teich auf dem Flurstück 56/9 (Flur 2) wurde ursprünglich durch einen offenen Graben umflutet. Dieser Graben wurde verrohrt (DN 150, Steinzeug). Da diese Verrohrung zum einen wesentlich zu gering dimensioniert wurde und zum anderen durch mangelnde Reinigung bzw. Instandsetzung zugesetzt bzw. augenscheinlich teilweise defekt ist, befindet sich diese momentan außer Betrieb. Das Wiesaer Wasser fließt aktuell im Hauptschluss durch den Teich. Um einerseits bei Starkregenereignissen oder im Hochwasserfall den Teich zu entlasten und andererseits das Wiesaer Wasser in den Nebenschluss zum Teich zu legen, soll das ehemalige Grabenprofil wiederhergestellt und die Verrohrung zurückgebaut werden. Das Vorhaben „Wiederherstellung Grabenverlauf Wiesaer Wasser, Kodersdorf“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Dresden
Abteilung 4 - Umweltschutz
Referat 46DD
Stauffenbergallee 2
01099
Dresden
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | post@lds.sachsen.de |
Telefon: | 0351 825-4001 |
Fax: | 0351 825-9999 |
Datum der Entscheidung
25.08.2021