Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Bioenergie Karstädt GmbH, Heide 26 in 46286 Dorsten beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück 19357 Karstädt, Putlitzer Straße 14f in der Gemarkung Karstädt, Flur 6, Flurstück 48/4 eine Biogasanlage wesentlich zu ändern. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.6.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.4.2.1 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und des Standortes sowie der geplanten Maßnahmen zur Vereidung bzw. Minimierung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten. Durch eine UVP sind keine weiterreichenden Aussagen zu erwarten. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug


















Die Hintergrundkarte dient der Orientierung. Kein Bezug zu den Verfahrensdaten.
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
31.08.2021